Stadtwerke Düren informieren
- Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 7 Prozent
- Gasbeschaffungsumlage entfällt vollständig
- Rücknahmen der Abschlagsanpassung
Düren, 04. Oktober 2022
Die Bundesregierung hat in einem weiteren Entlastungspaket beschlossen, dass für alle in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 ausgeführten Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gilt. Ab dem 1. April 2024 wird dann wieder der bisherige Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet.
Dies bewirkt auch für Kunden der Stadtwerke Düren (SWD) eine deutliche Entlastung. Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bewirkt dies eine Ersparnis von ca. 336 Euro pro Jahr. Die Erstellung von Rechnungen wird so lange gestoppt, bis der Bundesrat der neuen Reglung formal zugestimmt hat. Der Beschluss soll dann rückwirkend zum 1. Oktober gelten. Bis dahin werden die Stadtwerke Düren vorerst keine Erdgas-Rechnungen erstellen und versenden.
Zeitgleich entfällt auch die für den 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung vorgegebene Berücksichtigung der Gasbeschaffungsumlage von 2,4 Cent pro verbrauchter Kilo-wattstunde. Sie wurde jetzt wieder zurückgenommen. Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden verringert dies den Rechnungsbetrag dann zusätzlich um rund 480 Euro pro Jahr.
Beide Maßnahmen zusammen, Mehrwertsteuersenkung und Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, sorgen daMIT für eine Entlastung bei allen, die von den SWD Gas beziehen. Vor diesem Hintergrund nehmen wir die vorsorglich für die Kunden durchgeführte Abschlagsanpassung wieder zurück.
Die Umstellung erfolgt bei den SWD systemseitig und erfordert kundenseitig keine weiteren Maßnahmen oder Aktivitäten.