Unser Prinzip der Gleichbehandlung nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).
Der Bericht der Stadtwerke Düren GmbH steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung.