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Impressum Allgemeine Informationspflichten: Stadtwerke Düren GmbH Arnoldsweilerstr. 60 52351 Düren Postfach 10 19 64 52319 Düren Telefon: + 49 (24 21) 1 26 – 0 Fax : + 49 (24 21) 1 26 - 1 08 E-Mail: kontakt@stadtwerke-dueren.de Web: www.stadtwerke-dueren.de Sitz : Düren Handelsregister: Düren HRB-Nr.: 1086 …
Regelmäßiger Heizungs-Check spart Betriebskosten Viele Heizungen in deutschen Haushalten verursachen unnötig hohe Betriebskosten. Verantwortlich dafür sind unter anderem alte und verdreckte Komponenten sowie eine nicht optimal eingestellte Heizungsregelung. Hauseigentümer:innen sollten deshalb überprüfen, ob ein Heizungs-Check sinnvoll ist. …
Wärmecontracting für Gewerbebetriebe SWD-ProfiWärme: Ihre Vorteile mit dem Wärmecontracting der SWD Sie denken über den Neubau oder die Modernisierung Ihrer Heizung nach? Wir unterstützen Sie mit einer neuen modernen Wärmepumpe - ohne Anschaffungskosten auf Ihrer Seite. Wir kümmern uns um Planung, Wartung und Instandhaltung Ihrer neuen…
Rundum-Sorglos-Paket für Vermietende Die perfekte Idee für Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern. Schonen Sie Ihren Geldbeutel, Ihre Umwelt und Ihre Nerven: Neueste Heizungstechnik für umweltbewusstes Heizen ohne Anschaffungskosten Individuelle Beratung & Planung durch unsere Experten genau für Ihre Bedürfnisse Installation,…
AGB für den Online-Service der SWD Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Service der Stadtwerke Düren GmbH (nachfolgend SWD genannt) 1. Geschäftsgegenstand Geschäftsgegenstand ist die Bereitstellung eines Online-Service (ServicePortal) zur Abfrage und interaktiven Änderung von kundenspezifischen Daten bezüglich der bestehenden…
Einkaufs- und Vertragsbedingungen Allgemeine Einkaufs- und Leistungsbedingungen der Stadtwerke Düren Brandschutzverordnungen der verschiedenen Gebäude der Stadtwerke Düren Für das Haupt-Gebäude Für das Gebäude "SWD-Servicecenter" Für das Gebäude "Wasserwerk Obermaubach" Vertragsbedingungen für Bauleistungen Vertragsbedingungen für…
Marktpartnerdaten Auf dieser Seite finden Sie unsere Kommunikationsdaten sowie die unseres dienstleistenden BKV. Weiterhin stellen wir hier den Nachweis für Wiederverkäufer, die Anmeldung nach § 38 Absatz 3 Energiesteuergesetz, sowie den Erlaubnisschein zur Verfügung.
Unser Prinzip der Gleichbehandlung nach dem Energiewirtschaftsgesetz Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen…
Abwendungsvereinbarung Hier steht ein Muster-Formular zur Abwendungsvereinbarung zum Download für Sie bereit. Muster-Abwendungsvereinbarung