Praxistipp Energiewende gestalten

Sektorkopplung in der Wohnungswirtschaft

Wie kommen erneuerbare Energien in die Heizung?

Beeindruckende 36 % des verbrauchten Stroms kam 2018 aus erneuerbaren Energiequellen. Immobilienbesitzer:innen reicht jedoch ein Blick auf die Jahresabrechnung, um festzustellen, dass der Großteil des Energieverbrauchs gar nicht Strom ist, sondern Wärme. Genau deswegen dreht sich in der Energiewirtschaft gerade alles um „Sektorkopplung“ – oder die Frage: wie kommen erneuerbare Energien in die Heizung? Oder ins Auto? Gerade für die Wohnwirtschaft lohnt es jetzt schon, sich für das Thema Sektorkopplung zu erwärmen. Wir erklären, warum.

Viele Bereiche oder „Sektoren“ in denen Energie verbraucht wird, wurden früher getrennt voneinander betrieben. Dazu zählen Strom und Wärme, aber auch Verkehr und Industrieabläufe. Sektorkopplung bedeutet, diese verschiedenen Sektoren intelligent miteinander zu verbinden und aufeinander abzustimmen. Das Ziel: CO2 Emissionen zu senken und erneuerbare Energien sinnvoller zu nutzen. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sektorkopplung sind neben neuen Technologien auch die richtigen wirtschaftlichen Anreize und Förderungen.

Sektorkopplung in der Wohnwirtschaft

Für Sektorkopplung gibt es viele Möglichkeiten. Den größten Einfluss auf die Wohnwirtschaft haben vor allem die Bereiche Wärme und E-Mobilität:

  • Wärme: Sauberer Solarstrom soll klassische Energielieferanten wie Öl und Gas ersetzen. Die Technologie dafür gibt es schon: die Wärmepumpe. Das Prinzip ist ähnlich wie bei einem Kühlschrank und damit nicht neu. Neu sind allerdings die effiziente Technologie und sinkende Preise für erneuerbare Energien.
  • E-Mobilität: Beim Thema E-Mobilität sind Vermieter:innen vor allem für die notwendige Infrastruktur gefragt: Immer mehr Menschen kaufen sich Elektroautos, die sie zu Hause laden wollen.
Wärmewende einläuten

Die Wärmepumpe ist ein Paradebeispiel für Sektorkopplung. Wärmepumpen können durch Nutzung der Umgebungswärme aus 1 kW Strom etwa 3 kW emissionsarme, saubere Wärme erzeugen. Das bedeutet einen Wirkungsgrad von 300 % oder sogar mehr – unter den richtigen Voraussetzungen. Die meisten Wärmepumpen erreichen eine Vorlauf-Temperatur von bis zu 40 Grad. Eine Fußbodenheizung in einem gutgedämmten Neubau lässt sich damit hocheffektiv beheizen. Gleichzeitig helfen Wärmepumpen in Neubauten, gesetzliche Energieverordnungen zu erfüllen. Das macht sie hier schon jetzt zu einer lohnenswerten Investition.

Anders ist es in einem Altbau mit klassischen Heizkörpern und schlechter Dämmung. Hier bräuchte es deutlich mehr Vorlauftemperatur, um eine ausreichende Raumwärme zu erzeugen. Nachhelfen lässt sich mit einem zusätzlichen Heizstab. Das kostet allerdings extra Strom, und der Wirkungsgrad sinkt damit auf 100 %. Da Strom aktuell noch teurer ist als Gas, muss hier jeder Einzelfall geprüft werden.
Einen Unterschied macht auch, ob Erdwärme oder normale Umgebungsluft genutzt werden sollen. Bei Erdwärme müssen extra Leitungen im Boden verlegt werden – dafür hat man im Gegensatz zur Umgebungsluft eine stabile und gleichbleibende Wärmequelle, was sich langfristig auszahlen kann.

Investition mit Zukunft

Aktuell ist die Wärmepumpe (noch) nicht die günstigste Wärmeversorgung. Doch sie ist eine der nachhaltigsten, umweltfreundlichsten und saubersten, und damit langfristig eine hervorragende Investition. Zudem könnte sich das Kostenverhältnis schnell zugunsten der Wärmepumpe ändern:
zum einen durch die geplante CO2-Steuer, zum anderen durch mögliche Steuerentlastungen als Anreiz für die angestrebte Sektorkopplung. Die Wärmepumpe gilt als DIE Technologie der Zukunft für Wohnwärme. Darum testen unsere Energie-Experten bei der SWD aktuell, wie sich Wärmepumpen unter verschiedensten Bedingungen wirtschaftlich nutzen lassen – und welchen Einfluss Wärmespeicher und andere Faktoren haben.

E-Mobilität auf dem Vormarsch

„Was habe ich als Vermieter:in mit Elektroautos zu tun?“ fragen Sie sich vielleicht. Die Antwort heißt GEIG, eine klangvolle Abkürzung für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Dieses Gesetz kommt, und gibt Mieter:innen in Zukunft ein Anrecht auf eine Wall-Box zum Laden ihres E-Autos. Zudem ist bei Neubauten einer bestimmten Größe oder Anzahl von Parkplätzen schon beim Bau eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben.

Nicht nur GEIG ist ein Argument für Vermieter:innen, sich mit Ladepunkten für E-Autos an Ihrer Immobilie zu beschäftigen. Durch den massiv geförderten E-Mobilitätsmarkt wird eine Wall-Box für solvente und umweltbewusste Mieter:innen schon jetzt immer öfter eine zwingende Voraussetzung für eine Wohnung. Unterstützung beim Einrichten von Ladepunkten für Ihre Mieter:innen erhalten Sie von den SWD.

Sie haben Fragen oder wollen Unterstützung bei der energiegerechten Modernisierung Ihrer Immobilie? Unsere Energie-Experten stehen Ihnen gerne mit praktischer Erfahrung und wirtschaftlicher Denke zur Seite.

Service Hauswirtschaft