Unsere Grundversorgung mit Strom

SWD-KlassikStrom

Unser Tarif für die Grundversorgung Strom

Die Grundversorgung wird gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Letztverbraucher mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh für landwirtschaftliche, gewerbliche oder berufliche Zwecke angeboten. Dieser Tarif dient der Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse, Überweisung oder Lastschrift, sowie Zahlungen an unserem Kassenautomaten.

Der Strompreis des Grundversorgungstarifs SWD-KlassikStrom setzt sich aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitspreis je abgenommener Kilowattstunde zusammen.

Preisstand ab 01.04.2024 für Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf² Netto Brutto
Arbeitspreis Cent/kWh 33,57 39,95
Monatlicher Grundpreis Euro/Monat 12,11 14,41
Preisstand ab 01.04.2024 für Gewerbe, beruflicher und sonstiger Bedarf² Netto Brutto
Arbeitspreis Cent/kWh 31,41 37,38
Monatlicher Grundpreis Euro/Monat 20,35 24,21

Die Netznutzungsentgelte für die Leitungspartner GmbH finden Sie hier.

SWD-Serviceteam

Was bedeutet Grundversorgung?

Damit jeder Haushalt in Deutschland mit Strom versorgt werden kann, muss es ein Energieunternehmen vor Ort geben, das als Grundversorger fungiert. Dies übernimmt der Energielieferant, der die meisten Kunden im örtlichen öffentlichen Versorgungsnetz mit Strom versorgt.

Die Grundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Sie ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass jeder Haushalt immer zuverlässig mit Strom oder Gas versorgt wird. Als Grundversorger für Düren sind die Stadtwerke Düren dafür verantwortlich, dass beim Einzug in eine Wohnung innerhalb unseres Versorgungsgebiets unmittelbar Energie zur Verfügung steht. Zudem springen wir mit der Grundversorgung ein, wenn der aktuelle Lieferant eines örtlichen Haushaltskunden den Liefervertrag aufkündigt.

² Sofern die Belieferung an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den Beschlüssen BK6-22-300 und BK8-22/010-A erfolgt, welche mehr als 4,2 kW Leistung aufweist und erstmalig am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, gewährt der örtliche Netzbetreiber für die Stromlieferung aufgrund einer netzorientierten Steuerungsmöglichkeit eine Netzentgeltreduzierung. Dafür hat die Bundesnetzagentur verschiedene Module der Netzentgeltreduzierung festgelegt. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen jederzeit gerne auf Anfrage mit. Bei Anlagen mit einer gemeinsamen Messung sieht Modul 1 eine pauschale Reduzierung vor. Diese beträgt 80,00 Euro (brutto) zuzüglich einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie, die sich nach der Formel „3.750 kWh x örtlicher Arbeitspreis Niederspannung in EUR/kWh x 0,2“ errechnet, wobei die Reduzierung auf das an der jeweiligen Marktlokation zu zahlenden Netzentgelt begrenzt ist. Die Netzentgeltreduzierung wird bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen und einer wirksamen Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung mit dem Netzbetreiber in der Abrechnung des Stromverbrauchs berücksichtigt, sodass sich der Preis entsprechend reduziert. Gegenüber Kunden, die Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 sind, ist die Netzentgeltreduzierung nur möglich, wenn eine freiwillige Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den Beschlüssen BK6-22-300 und BK8-22/010-A mit dem örtlichen Netzbetreiber besteht. Weitere Informationen zu den Modulen erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html.

Die Energie der SWD - immer eine gute Entscheidung:

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Strom ist nicht gleich Strom! Hier finden Sie alle Informationen zum Strommix und zur Herkunft:

Ökostrom Strommix der Stadtwerke Düren