Informationen zu Ihren Heizkostenabrechnungen
Für Brennstoff-Liefermengen ab 01.01.2023 regelt das sog. CO2-Kostenaufteilungsgesetz die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden. In diesem Zusammenhang sind Brennstofflieferanten verpflichtet, entsprechende Informationen auf ihren Rechnungen auszuweisen. Die Verteilung der Kosten selbst ist ausschließlich zwischen den Mietenden und den Vermietenden zu regeln.
Die Umsetzung der entsprechenden Informationen finden Sie auf Ihrer Rechnung der Stadtwerke Düren. Außerdem bietet das Bundeswirtschaftsministerium einen Online-Rechner zur Berechnung der CO2-Kosten gemäß dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz an.
Wichtiger Hinweis für die Verteilung der CO2-Kosten:
Wenn Sie sich als Mieter:in selbst mit Wärme oder Warmwasser versorgen (z.B. Gas-Etagenheizung), haben Vermietende den Mietenden 50 % der CO2-Kosten zu erstatten, falls es sich um eine NICHT-Wohngebäudenutzung handelt. Im Falle einer reinen Wohngebäudenutzung besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber den Vermietenden gemäß nachfolgender Einstufungstabelle.
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Anteil Mietpartei | Anteil Vermietende |
---|---|---|
<12 kg CO2/m²/a | 100% | |
12 bis < 17 CO2/m²/a | 90% | 10% |
17 bis < 22 CO2/m²/a | 80% | 20% |
22 bis < 27 CO2/m²/a | 70% | 30% |
27 bis < 32 CO2/m²/a | 60% | 40% |
32 bis < 37 CO2/m²/a | 50% | 50% |
37 bis < 42 CO2/m²/a | 40% | 60% |
42 bis < 47 CO2/m²/a | 30% | 70% |
47 bis < 52 CO2/m²/a | 20% | 80% |
>= 52 CO2/m²/a | 5% | 95% |