Photovoltaik Anlage Dach

PV-Pflicht in Düren und NRW

PV-Pflicht in NRW

Die PV-Pflicht in Nordrhein-Westfalen gilt schrittweise für unterschiedliche Gebäude-Arten:

  • ab dem 1. Januar 2024 bei neuen Nichtwohngebäuden
  • ab dem 1. Januar 2025 bei neuen Wohngebäuden
  • ab dem 1. Januar 2026 bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden

Vorteile der PV-Pflicht

  • Nachhaltige Energieerzeugung: Die Nutzung von Solarenergie trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und fördert die Energiewende.
  • Kosteneinsparungen: Durch die eigene Stromerzeugung können Mieter:innen und Eigentümer:innen von niedrigeren Energiekosten profitieren.
  • Wertsteigerung von Immobilien: Gebäude mit Photovoltaikanlagen können an Wert gewinnen, da sie umweltfreundlicher und energieeffizienter sind.

Regelungen für Neubauten

Für PV-Anlagen auf privaten Neubauten gelten folgende Regeln:

  1. Die Solarmodule müssen mindestens 30 % der gesamten Dachfläche bedecken.
  2. Neue Gebäude müssen so geplant werden, dass sie möglichst gut für eine Solaranlage geeignet sind.
  3. Wenn ein Anbau größer als 50 Quadratmeter ist und ein geeignetes Dach hat, gilt auch hier die Regel, dass mindestens 30 % der Fläche mit Solarmodulen bedeckt werden müssen.
  4. Für Garagen und Lauben besteht keine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf dem Dach. Es ist jedoch erlaubt, die PV-Anlage auch an anderen Teilen des Gebäudes anzubringen. Ob dies auch auf einer Garage möglich ist, entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Regelungen für Bestandsgebäude

Bestehende Wohngebäude müssen nur dann eine Solaranlage auf dem Dach haben, wenn das Dach komplett neu gedeckt wird. Für Gebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gibt es eine vereinfachte Regelung für die Größe der PV-Anlage, die eine Mindestleistung vorschreibt:

  1. Bei bis zu zwei Wohneinheiten: 3 kWp (Kilowatt-Peak)
  2. Bei drei bis fünf Wohneinheiten: 4 kWp
  3. Bei sechs bis zehn Wohneinheiten: 8 kWp
  4. Für Häuser mit mehr als zehn Wohneinheiten gilt die Flächenregelung: Mindestens 30 % des Dachs müssen mit Solarmodulen bedeckt sein. Wenn die 30-Prozent-Regel bei kleineren Gebäuden günstiger ist, kann sie auch hier angewendet werden.

Es ist oft sinnvoller nicht nur die Mindestanforderung zu erfüllen, sondern auch die tatsächlichen Verbrauchswerte der Bewohner:innen zu berücksichtigen. Manchmal ist es wirtschaftlicher, mehr Module zu installieren, da zusätzliche Module nur geringe Mehrkosten verursachen, aber mehr Energie liefern, was sich langfristig positiv auf die Stromrechnung auswirkt. Eine PV-Anlage sollte daher auf den Verbrauch und das Dachprofil abgestimmt werden, um eine schnelle Amortisation zu erreichen.

Ausnahmen von der Solardachpflicht

Die PV-Pflicht entfällt zum Beispiel, wenn es technisch nicht möglich ist, eine Photovoltaikanlage zu installieren, oder wenn es wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Auch wenn das Haus unter Denkmalschutz steht oder bereits eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach installiert ist, müssen nicht unbedingt Solarmodule angebracht werden. In solchen Fällen sollte individuell geprüft werden, ob die Solardachpflicht ausgesetzt werden kann.

Die Lösung: Mieterstrom-Modell

Für viele Eigentümer- bzw. Vermieter:innen ist die Anschaffung der PV-Module eine kostspielige Herausforderung. Jedoch müssen Hauseigentümer:innen die PV-Anlage nicht kaufen – eine gemietete Anlage oder die Freigabe der Dachflächen für ein Mieterstrom-Modell  reichen aus, um die Solarpflicht zu erfüllen. Dadurch können die Investitionen komplett entfallen, die zusätzlich zum Neubau oder zur Dachsanierung anstehen.

Mieterstrom in Düren

In Düren bieten die Stadtwerke Düren verschiedene Lösungen im Bereich Mieterstrom an. Mieterstromprojekte ermöglichen es, den direkt vor Ort erzeugten Solarstrom an die Mieter:innen zu verkaufen. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Günstigere Strompreise: Mieter:innen können von attraktiven Tarifen profitieren, die oft unter den Preisen des allgemeinen Strommarktes liegen.
  • Energieunabhängigkeit: Durch die Nutzung von Mieterstrom wird die Abhängigkeit von externen Stromanbietern verringert.
  • Förderung der Energiewende: Mieterstromprojekte unterstützen die lokale Energiewende und tragen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei.
Nicolai Schäfer Sales Manager Wohnungswirtschaft

Durch die Freigabe von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen an die Stadtwerke entfallen zusätzliche Investitionen, die normalerweise beim Neubau oder bei der Dachsanierung anfallen würden. Ein weiteres Plus ist, dass die Stadtwerke sich vollumfänglich um die Solaranlage im Rahmen eines Rund-um-Sorglos-Pakets kümmern. Dieses umfasst z.B. die individuelle Stromabrechnung mit Mieter:innen und die regelmäßige Wartung der Anlagen.

Wir beraten Eigentümer:innen gerne zur Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage!

Service Hauswirtschaft